Wie wähle ich das richtige Objekt für meinen Bedarf aus?

Für Immobilien zum eigenen Gebrauch sollten Sie klären, ob Sie sich ein Einfamilienhaus oder Wohnung wünschen, wie groß die Fläche sein soll, über wie viele Zimmer das Objekt verfügen soll, und ob Sie gerne einen Garten oder Balkon hätten. Danach beschäftigen Sie sich mit der Frage nach der Finanzierung und dem Eigenkapital. Es ist wichtig zu planen, wann die Immobilie abbezahlt sein soll und in welchen monatlichen Raten Sie diese aufbringen möchten.

Bei Objekten, die als Geldanlage genutzt werden sollen, steht die Finanzierung im Vordergrund: Günstigere Objekte sind schneller abbezahlt und werfen früher Rendite ab. Höherpreisige Immobilien bringen höhere Renditen, das Abzahlen dauert dafür länger.

Wie setzt sich die Wohnfläche zusammen?

Grundlage der Berechnung bildet die Wohnflächenverordnung aus dem Jahr 2014. Sie unterscheidet zwischen bewohnten Räumen, Terrasse/Balkon und Nutzflächen. Die bewohnbare Fläche umfasst alle Räume, die innerhalb der Wohnung liegen und ausschließlich dieser angehörig sind. Beispiele sind Wohnzimmer, Schlafzimmer, Bad, Flur, Küche und Abstellkammer.

Bei Terrasse und Balkon werden nur 25 % der Grundfläche auf die Gesamtwohnfläche des Objektes angerechnet. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei besonders guter Lage, können es 50 % sein. Als Nutzflächen gelten Keller, Garage und ein nicht ausgebauter Dachboden. Diese werden nicht bewohnt, sondern nur genutzt, und tragen nicht zur Berechnung der Gesamtwohnfläche bei.

Was ist ein Loft?

Das Wort „Loft“ stammt aus dem Englischen und bedeutet „Dachboden/Speicher“. Ein Loft ist ein ausgebauter ehemaliger Lager- oder Industrieraum. Lofts bestehen aus einem großen Wohnraum und haben hohe Decken. Küche, Wohn-, Schlaf- und Esszimmer befinden sich also in einem Raum. Oft sind das ursprüngliche Gemäuer sowie Stahlträger noch erhalten. Die Toilette ist meist in einem separaten Zimmer positioniert – Dusche/Badewanne sind teilweise in den Wohnraum integriert.

Was ist eine Maisonettewohnung?

Als Maisonettewohnung bezeichnet man eine Wohnung, die sich zusammenhängend über zwei oder mehr Etagen erstreckt. Verbunden sind diese über eine Treppe. Zwar befindet sich die Wohnung meist in den oberen beiden Etagen eines Mehrfamilienhauses, sodass die letzte Wohnung mit dem ausgebauten Dachboden verbunden ist – eine Maisonettewohnung kann aber prinzipiell auf allen Etagen zu finden sein. Oft sind Küche, Wohn- und Esszimmer auf den unteren Etagen und die Schlafzimmer auf den oberen Etagen gelegen.

Was ist eine Penthouse-Wohnung?

Ein Penthouse ist eine Wohnung, die die gesamte obere Etage eines mehrstöckigen Wohnhauses einnimmt. Zumeist handelt es sich um Hochhäuser in Großstädten. Bei älteren Gebäuden besteht das Penthouse aus einem Block, der nachträglich auf ein Wohnhaus gebaut wurde.

Eine Penthouse-Wohnung verfügt über Fenster zu allen vier Seiten hin. Viele Penthouse-Wohnungen haben einen Balkon, der einmal rund um das Haus verläuft. Auch eine Dachterrasse ist möglich und kann mit zum Beispiel Whirlpools und vielen Sitzmöglichkeiten ausgestattet werden. Penthäuser gibt es seit dem 20. Jahrhundert. Während sie damals aus Platzmangel gebaut wurden, gelten sie heute als luxuriöse Wohnstätten.

Was ist eine Attikawohnung?

Das Wort Attikawohnung ist der Schweizer Begriff für die Penthouse-Wohnung. Das Wort „Penthouse“ stammt aus dem Englischen und leitet sich aus dem Wort pentis ab (Deutsch: „kleiner Anbau“).

In der Schweiz wird das Wort „Attika“ genutzt, abgeleitet aus dem griechischen Wort Attikus (Deutsch: „attisch“). Dementsprechend beschreibt auch die Attikawohnung die oberste Etage eines mehrstöckigen Wohnhauses.

Was ist eine Etagenwohnung?

Eine Etagenwohnung erstreckt sich über eine gesamte Etage eines Mehrfamilienhauses. Im Gegensatz zur Penthouse- bzw. Attikawohnung kann sie auf jeder beliebigen Etage positioniert sein.

Meist findet sie sich in Zwei- und Dreifamilienhäusern. Sie kann grundsätzlich Fenster zu allen Richtungen hinaus besitzen und auch der Balkon kann einmal das gesamte Haus umlaufen. Bei Etagenwohnungen im Erdgeschoss können Terrasse und Gärten zu allen vier Seiten hin gebaut werden.

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