Sie möchten in Ihren vier Wänden renovieren? Abhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind, haben Sie unterschiedliche Vorgaben zu berücksichtigen. Ihr Bauträger in München, Cortile Bavaria, klärt auf, welche Regelungen Sie als Eigentümer und Mieter beim Renovieren nicht außer Acht lassen dürfen.
Renovierung als Eigentümer – das dürfen Sie als Eigenheimbesitzer alles tun
Der Begriff Renovierung kann eine Vielzahl an Umbaumaßnahmen bezeichnen. Grundsätzlich dürfen Sie als Eigentümer natürlich viele Renovierungsmaßnahmen ohne eine Genehmigung durchführen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die unbedingt zu berücksichtigen sind.
Betrifft die Renovierung beispielsweise den Tausch der Heizungsanlage oder die Dämmung der Fassade, kann es vorkommen, dass Sie Vorgaben der örtlichen Behörden beachten müssen. So kann es unter anderem Richtlinien geben, welchen Energiestandard Ihre Heizung erfüllen muss oder wie groß der Anteil an erneuerbaren Energien sein muss, mit dem Sie den Energiebedarf des Haushalts decken. Machen Sie sich vor den Baumaßnahmen damit vertraut, welche Regelungen gelten. Dies kann sich doppelt für Sie lohnen, denn Sie können so Strafzahlungen entgehen und unter Umständen staatliche Zuschüsse für die Renovierungsmaßnahmen beantragen.
Besonders bei denkmalgeschützten Häusern müssen Sie sehr mit Bedacht an die Renovierungsarbeiten herangehen. Hier gelten strikte Vorgaben zur Optik der Fassade, zum Material der Fensterrahmen und zu Bauwerkstoffen im Allgemeinen. Empfindliche Strafen können Ihnen drohen, wenn Sie diese Vorgaben missachten und es kann schnell ein Rückbau angeordnet werden.
Jede Gemeinde in Deutschland kann zudem eigene Richtlinien erlassen, die die Optik eines Hauses betreffen. Diese beziehen sich häufig auf die Außenfassade und das Dach. So setzen zahlreiche Städte klare Grenzen zur Farbauswahl bei Fassaden und Dachziegeln sowie zur Form des Daches. Möchten Sie Renovierungsarbeiten an der Außenseite oder am Dach vornehmen, fragen Sie entsprechend bei Ihrer örtlichen Behörde nach, ob es etwaige Regelungen und Vorschriften bei Ihnen gibt.
Renovierung als Mieter – was ist erlaubt und wann müssen Sie um Einverständnis bitten?
Eigentlich ist die Renovierung einer gemieteten Immobilie immer Sache des Vermieters. Doch viele Mieter sind bereit, auch selbst Hand anzulegen, um die Mietimmobilie stärker an die eigenen Vorstellungen und Wünsche anpassen zu können.
Möchten Sie mit etwas Farbe die Tapeten streichen oder Löcher bohren, um ein Regal oder Bild aufzuhängen, dürfen Sie dies als Mieter auch ohne eine Genehmigung des Eigentümers tun. Die Farbgestaltung obliegt Ihnen als Mieter. Allerdings kann es Teil des Mietvertrags sein, dass Sie die Wohnung in neutralen Farben vor dem Auszug streichen müssen. Alle Arbeiten, die nicht so leicht zurückzubauen sind, erfordern jedoch in aller Regel eine Genehmigung des Vermieters. Dazu gehören:
- Ziehen von Trennwänden
- Herausreißen von Wänden
- Verlegen eines neuen Bodenbelags
Auch wenn Sie Fliesen im Bad mit Lack überstreichen möchten, müssen Sie unbedingt die Genehmigung einholen, denn die Farbe lässt sich in der Regel nicht entfernen. Bohren Sie Löcher in Fliesen, sollten Sie ebenfalls den Vermieter fragen. Wenn möglich, nehmen Sie Bohrungen nur in den Fugen vor, denn diese lassen sich leicht wieder füllen.
Um sich Ärger mit den Behörden oder mit dem Vermieter zu ersparen, sollten Sie folgende Grundregel beachten: Fragen Sie im Zweifel lieber einmal öfter um Erlaubnis für Ihre geplanten Renovierungsarbeiten. Auf diese Weise können Sie besonders stressfrei renovieren und von den Ergebnissen langfristig profitieren!