Eine Wohnung oder auch ein Haus zu vermieten, ist mit verschiedenen Risiken verbunden. Für den Fall, dass die Mieterinnen und Mieter etwas in der Immobilie beschädigen, besteht bekannterweise die Möglichkeit, eine Kaution zu verlangen. Im Ernstfall kann auf diese Kaution zugegriffen werden, um mögliche Reparaturen zu veranlassen, ohne dass Ihnen als Vermieterin oder Vermieter zusätzliche Kosten entstehen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Kaution anzulegen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche das sind.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Wer eine Mietkaution anlegen möchte, der hat verschiedene Möglichkeiten: von Barkaution über Mietkautionsbürgschaften bis hin zur Bürgschaft anderer Privatpersonen. Jede Methode hat eigene Vorteile und Nachteile, passend zu unterschiedlichen Anforderungen.
Barkaution
Die Barkaution ist die bekannteste Form der Mietkaution. Anders als der Name vermuten lässt, muss der abgemachte Betrag hier allerdings nicht in bar übergeben werden. Bei einer Barkaution wird ein bestimmter Geldbetrag als Mietsicherheit übergeben, dieser darf die Höhe von drei Nettokaltmieten nicht überschreiten. Die Vermieterin oder der Vermieter muss den Betrag auf einem separaten Kautionskonto anlegen. Die Zinsen, welche dieses Konto abwirft, stehen den Mieterinnen und Mieter zu.
Mietkautionsbürgschaft
Die Mietkautionsbürgschaft ist ebenfalls eine bewährte Möglichkeit der Kaution. Anstatt einer Barkaution oder einem Geldbetrag übergeben Mieterinnen und Mieter eine Bürgschaftsurkunde, die durch einen anerkannten Versicherer ausgestellt wurde. Diese Urkunde garantiert Vermieterinnen und Vermietern, dass der Versicherer im Falle einer Haftung bürgt und den entstandenen Mietschaden deckt. Kurz gesagt: Eine Versicherung zahlt mögliche Schäden im Voraus, hierfür zahlen Mieterinnen und Mieter einen geringen Jahresbeitrag.
Bankaval
Der Bankaval ist sehr ähnlich zur Mietkautionsbürgschaft, anstatt einer Versicherung tritt hier allerdings eine Bank als Bürge ein. Der Bankaval gestaltet sich für Vermieterinnen und Vermieter sehr einfach, da die Kontoführung, die Endabrechnung, aber auch die Abrechnung der Kautionssteuer von der Bank erledigt werden. Diese Methode eignet sich demnach sehr gut für Menschen, die eine schnelle und bargeldlose Lösung suchen.
Privatbürgschaft
Die Privatbürgschaft ist eine eher seltene Methode für Mietkautionen. Sie wird meistens nur als zusätzliche Sicherheit genutzt, da sie Vermieterinnen und Vermietern keinen kompletten Schutz anbietet. Sie kann allerdings auch beim Immobilienkauf verwendet werden. Wie der Name schon vermuten lässt, tritt hier eine Privatperson als Bürge für die Mieterinnen und Mieter ein. Bei jungen Menschen mit geringeren Einkommen sind deren Eltern oder Großeltern häufig Privatbürge für die erste eigene Wohnung. Im Gegensatz zu Banken und Versicherungen können Privatpersonen allerdings niemals eine Zahlungsunfähigkeit komplett ausschließen, darum ist bei dieser Methode Vorsicht geboten.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen rund um das Thema Immobilien gerne an Ihren Bauträger in München Cortile Bavaria!