Der Immobilienkauf ist
genau definierten gesetzlichen Regelungen unterworfen. Die Gesetzeslage hierzu wird regelmäßig überarbeitet. Auch im Jahr 2021 traten einige Änderungen in Kraft. Wir von Cortile Bavaria, Ihrem
Bauträger in München und Ottobrunn, erläutern Ihnen in diesem Artikel, welche das sind.
Maklergebühren – neue Gebührenteilung
Eine Immobilie über einen Makler oder eine Maklerin zu kaufen, gehört auch im Jahr 2021 noch zu den beliebtesten Varianten. Im Dezember 2020 trat hierzu eine neue Regelung zur Übernahme der Gebühren in Kraft. Kaufen Sie eine Immobilie bei einem Makler oder einer Maklerin, der oder die von dem Verkäufer oder der Verkäuferin beauftragt wurde, müssen Sie
maximal 50 Prozent der Courtage bezahlen. Sollte der Makler oder die Maklerin sogar lediglich für die Verkäuferseite tätig sein, muss der Käufer oder die Käuferin gar keinen Anteil der Gebühren begleichen. Wichtig ist, dass ein
Maklervertrag immer unbedingt
in Schriftform abgeschlossen werden muss. Eine reine mündliche Absprache ist nicht zulässig.
Es ist daher im Jahr 2021 nicht mehr erlaubt, dass die Käuferseite 100 Prozent der Maklercourtage bezahlen muss. Dies stellt für viele Immobilieninteressierte eine deutliche Verbesserung und ein
enormes Einsparpotenzial dar.
Familien aufgepasst – nutzen Sie das Baukindergeld
Das Baukindergeld ist ein erfolgreiches
politisches Förderprogramm, um wieder mehr Familien die Finanzierung eines Eigenheims zu erleichtern. Hierzu erhalten Familien einen
Zuschuss von 12.000 Euro pro Kind beim Kauf einer Immobilie. Dieses Förderprogramm wurde nun für Käufe bis Ende März 2021 verlängert und kann noch bis 31.12.2023 beantragt werden. Zögern Sie daher nicht und sichern Sie sich den attraktiven Zuschuss für Ihren Immobilienkauf. Beachten Sie die
Kriterien, die bei Zuteilung des Zuschusses berücksichtigt werden:
- Einkommensgrenze von 90.000 Euro Jahreseinkommen bei einem Kind
- Zusätzlich 15.000 Euro Einkommen für jedes weitere Kind
- Der notariell beglaubigte Kaufvertrag muss spätestens bis Ende März 2021 unterzeichnet vorliegen
© adobeStock/romaset
Immobilienkauf bei Makler oder Maklerin – der Energieausweis muss vorliegen
Beim Immobilienkauf muss neuerdings der Energieausweis auch durch einen Makler oder eine Maklerin vorgelegt werden. Bisher galt diese Regelung nur für den Verkäufer oder die Verkäuferin. Als Interessent oder Interessentin sollten Sie daher
auf die Vorlage und Einsicht bestehen. Denn der Energieausweis ist ein gutes Indiz dafür, welche Unterhaltskosten auf Sie nach dem Kauf zukommen. Darunter fällt unter anderem eine
CO2-Abgabe auf fossile Energieträger. Gerade bei Bestandsbauten, die noch mit Öl oder Gas geheizt werden, verursachen diese Abgaben zusätzliche Kosten für den Unterhalt.
Daher sollten Sie sich beim Kauf eines Altbaus auch über
energetische Maßnahmen informieren. Bevor Sie derartige Arbeiten in Auftrag geben, müssen Sie ein
Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Auch diese Pflicht zählt zu den Neuerungen beim Kauf einer Immobilie im Jahr 2021.
Erhöhung der Mehrwertsteuer – die Steuersenkung wurde beendet
Im Jahr 2020 galt aufgrund der Corona-Pandemie eine ermäßigte Mehrwertsteuer von 16 Prozent, um den Konsum anzuregen. Diese Senkung endete planmäßig zum 31. Dezember 2020. Berücksichtigen Sie daher wieder den
normalen Steuersatz von 19 Prozent, der beim Hauskauf auf Sie zukommt. Wenn Sie Fragen zu den Änderungen und gesetzlichen Neuerungen beim Immobilienkauf 2021 haben, sprechen Sie uns gerne an.