Jedes Jahr erfüllen sich viele Deutsche den Traum von den eigenen vier Wänden. Dabei gibt es verschiedene Wege, wie Sie eine neue Immobilie erwerben können. Vor allem Immobilienmakler bzw. -maklerinnen und Bauträger und -trägerinnen führen die Planung und Realisierung der Neubauten durch. Doch auch wenn die beiden Begriffe häufig synonym verwendet werden, unterscheiden sich der Ablauf und die Verantwortlichkeiten erheblich. Bei Cortile Bavaria kümmern wir uns gerne als Bauträger in München um die Realisierung Ihres Traums vom Neubau. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, welche Aufgaben wir hierbei übernehmen.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Die Aufgaben eines Bauträgers bzw. einer Bauträgerin
- Der Bauträgervertrag – so sind die rechtlichen Regelungen
- Seriöse Bauträger und Bauträgerinnen – darauf sollten Sie bei der Auswahl achten
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bauträger bzw. die Bauträgerin errichtet und plant einen Neubau aus eigenen Mitteln und auf eigenes Risiko. Bevor die Arbeiten nicht fertiggestellt sind, ist die Immobilie immer noch im Besitz des Unternehmens.
- Durch einen Bauträgervertrag sichert der Bauträger bzw. die Bauträgerin dem Käufer oder der Käuferin die vertragsgemäße Errichtung des Objekts zu. Durch Abschlagszahlungen werden erbrachte Leistungen entsprechend dem Baufortschritt bezahlt.
- Vertrauen Sie auf einen seriösen Bauträger oder eine seriöse Bauträgerin bei Ihrem Neubau. Dies senkt Ihr persönliches und finanzielles Risiko deutlich.
Die Aufgaben eines Bauträgers bzw. einer Bauträgerin
Als Bauträger oder -trägerin übernehmen die verantwortlichen Firmen bei der Planung und Errichtung von Immobilien eine Menge Verantwortung. Denn die Arbeiten erfolgen auf volles Risiko und aus eigenen Mitteln des Unternehmens. Dies ist der wesentliche Unterschied zu Immobilienmakler-Betrieben.
Als Kunde oder Kundin können Sie eine Wohneinheit oder auch eine gesamte Immobilie von einem Bauträger oder einer Bauträgerin erwerben. Gegen Abschlagszahlungen lässt sich der Bauträger bzw. die Bauträgerin so die Vorfinanzierung des Grundstücks und erbrachter Leistungen entlohnen.
Der Bauträgervertrag – so sind die rechtlichen Regelungen
Bei einem Vertragsschluss zwischen Käufern und Käuferinnen einer Immobilie und dem Bauträger oder der Bauträgerin sind die Arbeiten in der Regel noch nicht vollständig abgeschlossen. Durchaus kann die Unterzeichnung auch bereits vor dem Beginn der Arbeiten erfolgen. In jedem Fall handelt es sich bei dem Bauträgervertrag um eine Kombination aus Kaufvertrag und Werkvertrag. Denn das Unternehmen sichert die vertragsgerechte Durchführung der Bauarbeiten zu und muss bei auftretenden Mängeln diese beseitigen lassen. Bereits abgeschlossene Umfänge können als Abschlagszahlungen eingefordert werden. Wichtige Meilensteine bei der Durchführung des Neubaus können folgende Punkte sein, bei denen eine Abschlagszahlung eingefordert werden kann:
- Abschluss der Planungsarbeiten
- Fertigstellung des Rohbaus
- Fertigstellung des Innenausbaus
- Fertigstellung der Gartenanlage
Die Stückelung der Zahlungen senkt Ihr Risiko als Kunde oder Kundin und ist daher ein wesentlicher Vorteil im Vergleich zum Abschluss eines Kaufvertrags bei einem Immobilienmakler oder einer -maklerin.
Seriöse Bauträger und Bauträgerinnen – darauf sollten Sie bei der Auswahl achten
Vertrauen Sie auf die jahrelange Erfahrung von seriösen Bauträgern und Bauträgerinnen wie uns. Prüfen Sie daher vor Vertragsschluss die Bonität des Unternehmens und lassen Sie sich Referenzen geben. Auch eine langjährige Historie ist ein Indiz auf die Seriosität des Unternehmens. Lassen Sie sich Zeit bei der Wahl des richtigen Partners. Denn so können Sie sicher sein, dass Sie ohne Probleme schon bald in Ihren Neubau ziehen dürfen.