Title: Was ist die Spekulationssteuer und wie kann ich diese umgehen?
Author: RegioHelden
Published: 25. Juli 2022
Last modified: 7. Februar 2024

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# Was ist die Spekulationssteuer und wie kann ich diese umgehen?

 Veröffentlicht am 25. Juli 20227. Februar 2024

Sie haben ein Grundstück oder eine Immobilie erworben und möchten diese zu einem
gewinnbringenden Preis verkaufen? Dann ist Ihnen bei diesem Vorhaben wahrscheinlich
schon der Begriff der Spekulationssteuer begegnet. Diese wird fällig, wenn Sie Ihr
erworbenes Objekt innerhalb der sogenannten Spekulationsfrist** **verkaufen. Diese
soll verhindern, dass Häuser, Wohnungen oder Grundstücke zur reinen Wertentwicklung
gekauft und wieder verkauft werden. Wie Sie die** Spekulationssteuer bei Ihrem **
[**Immobilienverkauf**](https://www.cortile-bavaria.de/immobilienankauf/)** umgehen**,
erfahren Sie in diesem Beitrag. 

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.cortile-bavaria.de/spekultionssteuer-erklaerung/?output_format=md#Das-Wichtigste-in-Kuerze)
 2. [Die Spekulationssteuer kurz erklärt](https://www.cortile-bavaria.de/spekultionssteuer-erklaerung/?output_format=md#Die-Spekulationssteuer-kurz-erklaert)
 3. [3 Optionen, die Spekulationssteuer zu umgehen](https://www.cortile-bavaria.de/spekultionssteuer-erklaerung/?output_format=md#3-Optionen,-die-Spekulationssteuer-zu-umgehen)
 4. [Bedenken Sie die 3-Objekt-Grenze](https://www.cortile-bavaria.de/spekultionssteuer-erklaerung/?output_format=md#Bedenken-Sie-die-3-Objekt-Grenze)
 5. [Vorher beraten lassen statt teuer bezahlen](https://www.cortile-bavaria.de/spekultionssteuer-erklaerung/?output_format=md#Vorher-beraten-lassen-statt-teuer-bezahlen)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Die Spekulationssteuer wird fällig, wenn beim Immobilienverkauf die **Spekulationsfrist**
   von zehn Jahren unterschritten wird.
 * Die Spekulationsfrist soll verhindern, dass Immobilien zur reinen **Wertentwicklung**
   gekauft und verkauft werden.
 * Bei **Eigenbedarf **oder einer **Schenkung **muss keine Spekulationssteuer gezahlt
   werden.

## Die Spekulationssteuer kurz erklärt

Die genauen Regelungen zur Spekulationssteuer und der Spekulationsfrist sind im **
Einkommensteuergesetz **(§ 23 Absatz 1 Nummer 1 EStG) festgelegt:

_Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken
und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen[…],
bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn 
Jahre beträgt. Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb
dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden […]._

Wenn Sie also eine Immobilie gekauft haben und diese schon nach wenigen Jahren wieder
gewinnbringend verkaufen möchten, müssen Sie laut EStG den Gewinnbetrag versteuern–
mit der Spekulationssteuer. Das ist zumindest die Regel, um** Spekulationsgeschäften
vorzubeugen**. Dennoch gibt es Möglichkeiten, die erworbene Immobilie zu verkaufen,
ohne dass steuerliche Belastungen anfallen. 

![Geschäftstreffen zur Spekulationssteuer](https://www.cortile-bavaria.de/wp-content/
uploads/sites/7182/2022/07/geschaeftstreffen-zur-spekulationssteuer-cortile-bavaria.
jpg)

makibestphoto – stock.adobe.com

## 3 Optionen, die Spekulationssteuer zu umgehen

Grundsätzlich gibt es vier Fälle, in denen bei einem Immobilienverkauf **keine Spekulationssteuer**
fällig wird. 

### 1. Spekulationsfrist einhalten

Die erste Option liegt nahe: Wenn Sie Ihr Objekt **nach Ablauf der Spekulationsfrist**
gewinnbringend weiterverkaufen, können Sie dies ohne steuerliche Belastungen tun.
Sie müssen also keine Spekulationssteuer zahlen, wenn **mehr als zehn Jahre **zwischen
An- und Verkauf liegen.

### 2. Eigennutzung und / oder Mietvertrag

Sie können die Spekulationssteuer ebenfalls umgehen, wenn Sie Ihre Immobilie** selbst
genutzt** haben. Dies muss nicht über den gesamten Zeitraum der Fall sein – Sie 
können das Objekt auch zwischenzeitlich vermieten. Wichtig ist, dass Sie es in den**
letzten beiden Jahren** und im **Verkaufsjahr **selbst genutzt haben. 

### 3. Schenkung

Bei einer Schenkung fällt für Sie ebenfalls **keine Spekulationssteuer **an. Allerdings
kann es sein, dass die beschenkte Person eine **Schenkungssteuer **zahlen muss. 

## Bedenken Sie die 3-Objekt-Grenze

Neben der Spekulationssteuer, die sowohl bei privaten als auch bei gewerblichen 
Immobilienverkäufen eine Rolle spielt, sollten Sie als gewerbliche Verkäuferin oder
gewerblicher Verkäufer die 3-Objekt-Grenze kennen. Laut Bundesfinanzhof fällt nämlich
eine zusätzliche **Gewerbesteuer **an, wenn Sie **innerhalb von fünf Jahren mehr
als drei Immobilien** gewinnbringend verkaufen. In diesem Fall zählen Sie als gewerbliche
Verkäuferin bzw. gewerblicher Verkäufer und müssen mit einer zusätzlichen steuerlichen
Belastung rechnen. 

## Vorher beraten lassen statt teuer bezahlen

Neben den bereits beschriebenen Optionen gibt es eine Reihe weiterer Tricks, um 
die Spekulationssteuer auf ganz legalem Wege zu umgehen. Wir empfehlen Ihnen daher,
sich professionellen Rat bei einer Maklerin oder einem Makler einzuholen, um Ihre
Möglichkeiten auszuloten. Bei der Cortile Bavaria GmbH erhalten Sie eine** fundierte
Beratung **und können im Bedarfsfall die **Höhe der Spekulationssteuer** prozentual
berechnen lassen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein [persönliches Gespräch](https://www.cortile-bavaria.de/kontakt/).

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[Ist eine Immobilie als Kapitalanlage sinnvoll?](https://www.cortile-bavaria.de/kapitalanlage-immobilie/)

[Wie plane ich einen Hauskauf? Ihr Weg zum Eigenheim](https://www.cortile-bavaria.de/planung-hauskauf/)