Title: Spekulationsfrist: Immobilie steuerfrei verkaufen
Author: RegioHelden
Published: 20. August 2018
Last modified: 7. Februar 2024

---

# Spekulationsfrist: Immobilie steuerfrei verkaufen

 Veröffentlicht am 20. August 20187. Februar 2024

Eine Immobilie sollte möglichst viel Gewinn bringen, wenn sie verkauft wird. Für
einen rentablen Immobilienverkauf sollten daher auch die Spekulationsfrist und die
dazugehörige Spekulationssteuer mitbedacht werden. Wir unterstützen Sie gerne bei
Ihrem Verkauf. **Als Experte mit mehr als 25-jähriger Erfahrung im Immobilienverkauf
und [Immobilienankauf](https://63977.wd50.extern.regiohelden.de/immobilienankauf/)
in Hohenbrunn beraten wir Sie gerne fundiert zu Ihrem Anliegen. **

## Was ist die Spekulationsfrist?

 

![Immobilien-Zeitung, daneben Kaffee, Brille, Stift](https://63977.wd50.extern.regiohelden.
de/wp-content/uploads/sites/1261/2021/07/zeitung-immobilienmarkt.jpg)

© adobeStock/studio v-zwoelf

Die Spekulationsfrist ist die Frist, innerhalb welcher die sogenannte **Spekulationssteuer**
beim Gewinn von privaten Veräußerungsgeschäften anfällt. Die Umstände gestalten 
sich wie folgt: Bei kurzfristigen Verkäufen (innerhalb von 10 Jahren) wird davon
ausgegangen, dass die Immobilie gekauft wurde, um diese dann weiter gewinnbringend
zu veräußern. Gewinnt Ihre Immobilie innerhalb dieser Frist an Wert und verkaufen
Sie diese zu einem höheren Preis, fällt auf diesen Gewinn die Spekulationssteuer
an. Grundsätzlich werden Gewinne mit der Einkommensteuer besteuert. **Diese fällt
bei Immobilien nur dann nicht an, wenn:**

 * ➤ die Immobilie zwischen der Anschaffung und Veräußerung ausschließlich für den
   eigenen Wohnzweck genutzt wurde.
 * ➤ die Immobilie in dem Jahr, in dem sie veräußert wird, und in den beiden Jahren
   davor ausschließlich zum eigenen Wohnzweck genutzt wurde.
 * ➤ der Zeitraum zwischen Ankauf und Veräußerung mindestens zehn Jahre beträgt.

## Die Spekulationssteuer berechnen

Die Spekulationssteuer wird **mit dem eigenen Steuersatz berechnet**, der sich aus
allen Einkünften zusammensetzt. Diesen Steuersatz können Sie in Ihrer Einkommenssteuertabelle
nachsehen. **Zu den Einkünften gehören:**

 * ➤ Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
 * ➤ Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
 * ➤ Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
 * ➤ Einkünfte aus Kapitalvermögen
 * ➤ Gewinne aus anderen Verkäufen etc.

 

Außerdem wird **nur der Gewinn versteuert** und nicht der Wert Ihrer Immobilie. 
Eine Wertminderung kann jedoch nicht steuermindernd eingesetzt werden. Das heißt,
wenn der Wert der Immobilie gesunken ist, können Sie damit nicht Ihre Steuerlast
senken. Erfahrungsgemäß fällt dann aber auch keine Spekulationssteuer für Sie an.
Liegt die Wertsteigerung **unter 600 Euro ist sie steuerfrei**. Diese Steigerung
wird als so geringfügig angesehen, dass nicht davon ausgegangen wird, dass die Immobilie
mit dem Ziel des gewinnbringenden Verkaufs erstanden wurde.

## Die Spekulationssteuer umgehen

![Frau sitzt am Laptop und freut sich](https://63977.wd50.extern.regiohelden.de/
wp-content/uploads/sites/1261/2021/07/frau-laptop.jpg)

© adobeStock/eggeeggjiew

**Sie können die Spekulationssteuer auch legal umgehen.** Gerade wenn die Frist 
von zehn Jahren beinahe um ist oder die Immobilie selbst bewohnt werden kann, sollten
Sie dies, um die Steuerzahlung zu verhindern. Zu diesem Zweck kann ein Hausbesitzer
die letzten Jahre vor dem Verkauf der Immobilie selbst wohnen. Wenn diese zuvor 
vermietet war, ist dies für die Besteuerung irrelevant, sofern sie lange genug privat
genutzt oder die Frist von zehn Jahren abgewartet wird. Im Zweifel kann es sich 
daher für Sie lohnen, den Verkauf entsprechend zu verschieben. Hierbei sollten Sie
jedoch den aktuellen Marktwert sowie dessen Entwicklung beobachten.

Wenn das Haus während der zehn Jahre, beziehungsweise der Zeit, die noch bis zum
Ablauf der Frist fehlt, stark an Wert verlieren würde, ist es sinnvoller, die Steuer
zu zahlen. Gleiches gilt, wenn Sie ein Angebot erhalten, welches deutlich über dem
Marktwert liegt. Wollen Sie mehrere Immobilien verkaufen, kann es sich außerdem 
lohnen, die Verkäufe auf unterschiedliche Kalenderjahre zu verteilen, um so den 
Steuersatz zu verringern. Dies muss im Zweifel individuell berechnet werden, um 
das optimale Verkaufsmodell für Ihren Bedarf zu finden.

## Beitragsnavigation

[9 hilfreiche Tipps für den Immobilienverkauf](https://www.cortile-bavaria.de/immobilienverkauf-tipps/)

[Vergleich: Immobilienverkauf über Portal oder Immobilienankäufer?](https://www.cortile-bavaria.de/makler-portal-immobilienverkauf-vergleich/)