Title: Renovierungen als Eigentümer oder Mieter
Author: RegioHelden
Published: 1. September 2020
Last modified: 7. Februar 2024

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# Renovierungen als Eigentümer oder Mieter

 Veröffentlicht am 1. September 20207. Februar 2024

Sie möchten in Ihren vier Wänden renovieren? Abhängig davon, ob Sie Eigentümer oder
Mieter sind, haben Sie **unterschiedliche Vorgaben** zu berücksichtigen. Ihr [Bauträger in München](https://www.cortile-bavaria.de/bautraeger-in-muenchen/),
Cortile Bavaria, klärt auf, welche Regelungen Sie als Eigentümer und Mieter beim
Renovieren nicht außer Acht lassen dürfen.

## Renovierung als Eigentümer – das dürfen Sie als Eigenheimbesitzer alles tun

Der Begriff Renovierung kann eine **Vielzahl an Umbaumaßnahmen** bezeichnen. Grundsätzlich
dürfen Sie als Eigentümer natürlich viele Renovierungsmaßnahmen ohne eine Genehmigung
durchführen. Es gibt jedoch auch **Ausnahmen**, die unbedingt zu berücksichtigen
sind.

Betrifft die Renovierung beispielsweise den **Tausch der Heizungsanlage oder die
Dämmung der Fassade**, kann es vorkommen, dass Sie **Vorgaben der örtlichen Behörden**
beachten müssen. So kann es unter anderem Richtlinien geben, welchen Energiestandard
Ihre Heizung erfüllen muss oder wie groß der Anteil an erneuerbaren Energien sein
muss, mit dem Sie den Energiebedarf des Haushalts decken. Machen Sie sich vor den
Baumaßnahmen damit vertraut, welche Regelungen gelten. Dies kann sich doppelt für
Sie lohnen, denn Sie können so Strafzahlungen entgehen und unter Umständen **staatliche
Zuschüsse** für die Renovierungsmaßnahmen **beantragen**.

Besonders **bei denkmalgeschützten Häusern** müssen Sie sehr mit Bedacht an die 
Renovierungsarbeiten herangehen. Hier gelten **strikte Vorgaben** zur Optik der 
Fassade, zum Material der Fensterrahmen und zu Bauwerkstoffen im Allgemeinen. Empfindliche
Strafen können Ihnen drohen, wenn Sie diese Vorgaben missachten und es kann schnell
ein Rückbau angeordnet werden.

**Jede Gemeinde** in Deutschland kann zudem **eigene Richtlinien** erlassen, die
die Optik eines Hauses betreffen. Diese beziehen sich häufig auf die **Außenfassade**
und das **Dach**. So setzen zahlreiche Städte klare Grenzen zur Farbauswahl bei 
Fassaden und Dachziegeln sowie zur Form des Daches. Möchten Sie Renovierungsarbeiten
an der Außenseite oder am Dach vornehmen, fragen Sie entsprechend bei Ihrer örtlichen
Behörde nach, ob es etwaige Regelungen und Vorschriften bei Ihnen gibt.

## Renovierung als Mieter – was ist erlaubt und wann müssen Sie um Einverständnis bitten?

Eigentlich ist die Renovierung einer gemieteten Immobilie immer **Sache des Vermieters**.
Doch viele Mieter sind bereit, auch selbst Hand anzulegen, um die Mietimmobilie 
stärker an die eigenen Vorstellungen und Wünsche anpassen zu können.

Möchten Sie mit etwas Farbe die Tapeten streichen oder Löcher bohren, um ein Regal
oder Bild aufzuhängen, dürfen Sie dies als Mieter auch ohne eine Genehmigung des
Eigentümers tun. Die **Farbgestaltung obliegt Ihnen als Mieter**. Allerdings kann
es Teil des Mietvertrags sein, dass Sie die Wohnung in neutralen Farben vor dem 
Auszug streichen müssen. Alle **Arbeiten, die nicht so leicht zurückzubauen sind**,
erfordern jedoch in aller Regel eine Genehmigung des Vermieters. Dazu gehören:

 * Ziehen von Trennwänden
 * Herausreißen von Wänden
 * Verlegen eines neuen Bodenbelags

Auch wenn Sie **Fliesen im Bad mit Lack überstreichen** möchten, müssen Sie unbedingt
die Genehmigung einholen, denn die Farbe lässt sich in der Regel nicht entfernen.
Bohren Sie Löcher in Fliesen, sollten Sie ebenfalls den **Vermieter fragen**. Wenn
möglich, nehmen Sie Bohrungen nur in den Fugen vor, denn diese lassen sich leicht
wieder füllen.

Um sich Ärger mit den Behörden oder mit dem Vermieter zu ersparen, sollten Sie folgende
Grundregel beachten: **Fragen Sie im Zweifel lieber einmal öfter um Erlaubnis** 
für Ihre geplanten Renovierungsarbeiten. Auf diese Weise können Sie besonders stressfrei
renovieren und von den Ergebnissen langfristig profitieren!

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