Title: Immobilien 2021: Das sind die gesetzlichen Neuerungen
Author: RegioHelden
Published: 17. Mai 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Immobilien 2021: Das sind die gesetzlichen Neuerungen

 Veröffentlicht am 17. Mai 20217. Februar 2024

 Der Immobilienkauf ist **genau definierten gesetzlichen Regelungen** unterworfen.
Die Gesetzeslage hierzu wird regelmäßig überarbeitet. Auch im Jahr 2021 traten einige
Änderungen in Kraft. Wir von Cortile Bavaria, Ihrem [Bauträger in München](https://www.cortile-bavaria.de/bautraeger-in-muenchen/)
und Ottobrunn, erläutern Ihnen in diesem Artikel, welche das sind.

## Maklergebühren – neue Gebührenteilung

 Eine Immobilie über einen Makler oder eine Maklerin zu kaufen, gehört auch im Jahr
2021 noch zu den beliebtesten Varianten. Im Dezember 2020 trat hierzu eine neue 
Regelung zur Übernahme der Gebühren in Kraft. Kaufen Sie eine Immobilie bei einem
Makler oder einer Maklerin, der oder die von dem Verkäufer oder der Verkäuferin 
beauftragt wurde, müssen Sie **maximal 50 Prozent der Courtage** bezahlen. Sollte
der Makler oder die Maklerin sogar lediglich für die Verkäuferseite tätig sein, 
muss der Käufer oder die Käuferin gar keinen Anteil der Gebühren begleichen. Wichtig
ist, dass ein **Maklervertrag** immer unbedingt **in Schriftform** abgeschlossen
werden muss. Eine reine mündliche Absprache ist nicht zulässig. Es ist daher im 
Jahr 2021 nicht mehr erlaubt, dass die Käuferseite 100 Prozent der Maklercourtage
bezahlen muss. Dies stellt für viele Immobilieninteressierte eine deutliche Verbesserung
und ein **enormes Einsparpotenzial** dar.

## Familien aufgepasst – nutzen Sie das Baukindergeld

 Das Baukindergeld ist ein erfolgreiches **politisches Förderprogramm**, um wieder
mehr Familien die Finanzierung eines Eigenheims zu erleichtern. Hierzu erhalten 
Familien einen **Zuschuss von 12.000 Euro pro Kind** beim Kauf einer Immobilie. 
Dieses Förderprogramm wurde nun für Käufe bis Ende März 2021 verlängert und kann
noch bis 31.12.2023 beantragt werden. Zögern Sie daher nicht und sichern Sie sich
den attraktiven Zuschuss für Ihren Immobilienkauf. Beachten Sie die **Kriterien**,
die bei Zuteilung des Zuschusses berücksichtigt werden:

 * **Einkommensgrenze von 90.000 Euro** Jahreseinkommen bei einem Kind
 * Zusätzlich 15.000 Euro Einkommen für jedes weitere Kind
 * Der notariell beglaubigte **Kaufvertrag** muss spätestens **bis Ende März 2021**
   unterzeichnet vorliegen

 ⌊Schreibtisch mit Unterlagen zu Immobilien⌉ © adobeStock/romaset

## Immobilienkauf bei Makler oder Maklerin – der Energieausweis muss vorliegen

 Beim Immobilienkauf muss neuerdings der Energieausweis auch durch einen Makler 
oder eine Maklerin vorgelegt werden. Bisher galt diese Regelung nur für den Verkäufer
oder die Verkäuferin. Als Interessent oder Interessentin sollten Sie daher **auf
die Vorlage und Einsicht bestehen**. Denn der Energieausweis ist ein gutes Indiz
dafür, welche Unterhaltskosten auf Sie nach dem Kauf zukommen. Darunter fällt unter
anderem eine **CO2-Abgabe auf fossile Energieträger**. Gerade bei Bestandsbauten,
die noch mit Öl oder Gas geheizt werden, verursachen diese Abgaben zusätzliche Kosten
für den Unterhalt. Daher sollten Sie sich beim Kauf eines Altbaus auch über **energetische
Maßnahmen** informieren. Bevor Sie derartige Arbeiten in Auftrag geben, müssen Sie
ein **Beratungsgespräch** in Anspruch nehmen. Auch diese Pflicht zählt zu den Neuerungen
beim Kauf einer Immobilie im Jahr 2021.

## Erhöhung der Mehrwertsteuer – die Steuersenkung wurde beendet

 Im Jahr 2020 galt aufgrund der Corona-Pandemie eine ermäßigte Mehrwertsteuer von
16 Prozent, um den Konsum anzuregen. Diese Senkung endete planmäßig zum 31. Dezember
2020. Berücksichtigen Sie daher wieder den **normalen Steuersatz von 19 Prozent**,
der beim Hauskauf auf Sie zukommt. Wenn Sie Fragen zu den Änderungen und gesetzlichen
Neuerungen beim Immobilienkauf 2021 haben, sprechen Sie uns gerne an.

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